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  1. Möglichkeiten zu helfen

Reichen Sie eine Petition ein oder unterzeichnen Sie eine Petition

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine offizielle oder private Petition zu initiieren. Oder Sie finden eine Petition, die Sie unterstützen möchten, und unterzeichnen sie. Ihre Möglichkeiten hängen zum Teil davon ab, wo Sie leben. In Großbritannien, in Deutschland und in der Europäischen Union gibt es Regeln für öffentliche Petitionen an die Parlamente, und eine technische Infrastruktur ermöglicht es, Petitionen einfach elektronisch einzureichen und zu unterzeichnen; in den Vereinigten Staaten fehlen diese Voraussetzungen jedoch. Bitte beachten Sie: Private Petitionen sind rechtlich nicht bindend und richten sich oft nicht an Regierungen, Parlamente oder deren Petitionsausschüsse.

Offizielle Petitionen

Deutschland, Bundestag

Die rechtlichen Grundlagen für offizielle Petitionen in Deutschland bilden folgende beiden Artikel des Grundgesetzes, der Verfassung der Bundesrepublik:

Artikel 17 Grundgesetz
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Artikel 45c Grundgesetz
„(1) Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuss, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt.“

Das Petitionsrecht gehört damit zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt.

Eine Petition beim Bundestag einreichen

Sie können unkompliziert Ihre Petition beim elektronischen Portal des Deutschen Bundestages einreichen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine persönliche Angelegenheit handelt oder ob Sie für ein Anliegen von allgemeinem Interesse um Unterstützung werben wollen. Das Einreichen eine Petition erfordert nur wenige Schritte. 

Petitionen können auch per Brief, per Fax oder per Postkarte eingereicht werden. Erfolgt die Übermittlung der Petition auf dem Postweg oder per Fax, ist eine handschriftliche Unterzeichnung erforderlich. Sie können Ihre nicht-elektronische Petition an folgende Postanschrift senden: Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Öffentliche Petitionen können nur elektronisch eingereicht werden. Eine Petition, die veröffentlicht werden soll, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören vornehmlich:

  • Das Anliegen muss von allgemeinem Interesse sein.
  • Das Anliegen darf keine persönlichen Bezüge enthalten.
  • Anliegen und Begründung müssen knapp und allgemein verständlich formuliert sein.
  • Es werden nur Themen veröffentlicht, bei denen eine sachliche Diskussion zu erwarten ist.

Für das Einreichen einer Petition, die veröffentlicht werden soll, ist es zudem notwendig, ein Benutzerkonto zu registrieren.  Eine nicht-veröffentlichte Petition können Sie ohne Registrierung einreichen: Persönliche Petition ohne Registrierung einreichen.

Eine Petition an den Bundestag unterzeichnen (mitzeichnen)

Suchen Sie zuerst nach einer Petition, die Sie mitzeichnen möchten. Für das Unterstützen einer öffentlichen Petition, benötigen Sie ein Benutzerkonto. Dies können Sie hier anlegen. Ihnen bleiben vier Wochen Zeit, eine Petition mitzuzeichnen.

Weitere Informationen

Elektronisches Portal des Petitionsausschusses
https://epetitionen.bundestag.de/

Seite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss

Europäisches Parlament

Das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten, ist in Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in Artikel 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Es garantiert, dass jeder Bürger der Europäischen Union oder jeder in einem Mitgliedstaat ansässige Bürger jederzeit allein oder zusammen mit anderen eine Petition an das Europäische Parlament zu einem Thema einreichen kann, das in die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union fällt und ihn unmittelbar betrifft. Das etablierte Petitionsverfahren im Europäischen Parlament soll sicherstellen, dass Sie die Möglichkeit haben, mit dem Parlament zu kommunizieren und Ihr Recht auf Petition zum Ausdruck zu bringen.

Eine Petition beim Europäische Parlament einreichen

Um eine Petition zu starten, benötigen Sie ein Benutzerkonto auf der Petitionswebseite des Parlaments. Erstellen Sie ein Benutzerkonto. Das Petitionsportal ist so konzipiert, dass Sie Ihre Petition elektronisch einreichen können.  Sie können Ihre Petition auch in Papierform einreichen. Ihre Petition muss Ihren Namen, Ihre Nationalität und Ihren ständigen Wohnsitz enthalten und unterschrieben sein. Die Petition ist zu richten an: Vorsitzender des Petitionsausschusses, European Parliament, B-1047 BRUSSELS.

Eine Petition an das Europäische Parlament unterstützen

Um sich einer Petition anzuschließen, sollten Sie diese zunächst finden: Europäisches Parlament: Eine Petition finden. Um Petitionen zu unterstützen und Informationen über sie zu erhalten, müssen Sie ein Benutzerkonto auf der Website des Parlaments anlegen. Wenn Sie eine Petition unterstützen, erwerben Sie nicht den Status eines Petenten; Sie haben jedoch das Recht, Benachrichtigungen über alle weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit der Petition zu erhalten.

Weiterführende Informationen

Europäisches Parlament: Petitions-Webportal
https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/home

Europäisches Parlament: Petitionen: Häufige Fragen
https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/faq

Private Petitionen

Change.org

Change.org ist eine weltweite Petitions-Webseite mit Sitz in San Francisco, USA. Die Webseite hat nach eigenen Angaben über 480 Millionen Nutzer. Die in Privatbesitz befindliche Organisation bietet der Öffentlichkeit die Möglichkeit, Petitionen an potenzielle Unterzeichner weiterzuleiten.

https://www.change.org/

openPetition

openPetition unterstützt Petenten bei der Erstellung ihrer Petition, der Sammlung von Unterschriften und der Übermittlung der Petition an den entsprechenden Empfänger. Darüber hinaus fordert openPetition unabhängig vom formalen Petitionsverfahren Stellungnahmen von Parlamentariern ein. openPetition hat seinen Sitz in Berlin, Deutschland.

https://www.openpetition.eu/

Siehe auch:
DONARE:  Möglichkeiten zu helfen: Ziehen Sie Regierungen zur Verantwortung

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