Humanitärer Zugang bedeutet, dass Hilfsorganisationen in der Lage sind, die von Krisen betroffene Bevölkerung zu erreichen und sie mit lebenswichtigen Hilfsgütern und Versorgungsleistungen zu unterstützen, beispielsweise mit Nahrungsmitteln, Wasser, Unterkünften, medizinischer Versorgung und Schutz. Der Zugang umfasst die physische Möglichkeit, Krisengebiete zu betreten und dort ungehindert von Regierungen, bewaffneten Gruppen oder anderen Parteien zu arbeiten. Er ist entscheidend dafür, dass die Hilfe diejenigen erreicht, die sie am dringendsten benötigen, insbesondere in Konflikt- oder Katastrophengebieten.
Humanitärer Zugang umfasst sowohl den freien Zugang humanitärer Akteure zu den betroffenen Bevölkerungsgruppen als auch den uneingeschränkten Zugang dieser Bevölkerungsgruppen zu den benötigten Hilfsgütern und Unterstützungsleistungen.
Wenn der Zugang ungehindert ist, kann die Hilfe rechtzeitig, wirksam und diskriminierungsfrei geleistet werden, wobei die humanitären Grundsätze wie Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewahrt bleiben. In vielen humanitären Krisen ist der Zugang jedoch aufgrund anhaltender Gewalt, politischer oder militärischer Kontrolle, beschädigter Infrastruktur, bürokratischer Hindernisse und Naturkatastrophen wie Überschwemmungen eingeschränkt oder ganz versperrt. Diese Hindernisse verzögern die Bereitstellung lebenswichtiger Hilfe und können das Leiden der gefährdeten Bevölkerungsgruppen verschlimmern und die Sterblichkeits- und Krankheitsrate erhöhen.
Der fehlende Zugang für humanitäre Hilfe stellt ein großes Problem für Hilfsorganisationen dar, weshalb die Sicherung des Zugangs eine Priorität ist, um sicherzustellen, dass die Hilfsleistungen diejenigen erreichen, die sie am dringendsten benötigen. In vielen Fällen wird der Zugang für humanitäre Hilfe im Dialog mit lokalen Behörden, bewaffneten Gruppen oder internationalen Akteuren ausgehandelt, um sicherzustellen, dass sich die Hilfsgüter frei bewegen können, ohne die Mitarbeiter der Hilfsorganisationen oder vulnerable Bevölkerungsgruppen zu gefährden.
Nach internationalem Recht kann die Behinderung des humanitären Zugangs ein Kriegsverbrechen darstellen, insbesondere wenn sie vorsätzlich unter Verstoß gegen die Genfer Konventionen erfolgt. Nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) wird die vorsätzliche Behinderung humanitärer Hilfe oder die Verhinderung, dass Hilfsgüter die Zivilbevölkerung in Konfliktgebieten erreichen, als Kriegsverbrechen eingestuft. Die Blockierung des Zugangs für humanitäre Hilfe kann zudem als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden, wenn sie Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung ist.