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  1. Humanitäre Nachrichten

Gaza: Internationaler Gerichtshof weist Israel an, Offensive in Rafah sofort einzustellen

Von Simon D. Kist, 25 Mai, 2024

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am Freitag entschieden, dass Israel seine Militäroffensive im Gouvernement Rafah im Gazastreifen sofort einstellen und den Grenzübergang Rafah für die ungehinderte Lieferung dringend benötigter grundlegender Versorgungsleistungen und humanitärer Hilfe in ausreichendem Umfang offen halten muss. Die neuen vorläufigen Maßnahmen kommen zu einem Zeitpunkt, da sich die katastrophale humanitäre Lage im bombardierten und belagerten Gazastreifen weiter verschlechtert und nur äußerst wenige Hilfsgüter die belagerte Enklave erreichen.

Der IGH hat es jedoch erneut versäumt, Israel zur Einstellung aller Militäroperationen im Gazastreifen zu verpflichten, obwohl das Land die Anordnungen des Gerichtshofs vom Januar und März dieses Jahres nicht vollständig umgesetzt hat und obwohl die Militäraktionen Israels nach internationalem Recht unverhältnismäßig sind und durch schwere Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere gravierende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht gekennzeichnet sind.

Der Gerichtshof stellte fest, dass sich die Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung verschlechtern, und wies Israel außerdem an, alle weiteren Maßnahmen in Rafah einzustellen, die "der Gruppe der Palästinenser im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen könnten, die zu ihrer vollständigen oder teilweisen physischen Zerstörung führen könnten".

Der Internationale Gerichtshof ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er wurde im Juni 1945 durch die Charta der Vereinten Nationen errichtet und nahm im April 1946 seine Tätigkeit auf.  Der IGH mit Sitz in Den Haag, Niederlande, besteht aus 15 Richtern, die von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für neun Jahre gewählt werden. Alle Urteile des Gerichtshofs sind für alle UN-Mitgliedstaaten verbindlich.

Nach wochenlangen verstärkten militärischen Bombardierungen von Rafah, wohin mehr als 1,2 Millionen Palästinenser aufgrund israelischer Evakuierungsbefehle und militärischer Angriffe auf mindestens drei Viertel des gesamten Gazastreifens geflohen waren, begann Israel am 7. Mai seine Militäroperation in dem Gouvernement.

Infolgedessen wurden mehr als 800.000 Menschen - ein Drittel der Bevölkerung des Gazastreifens - aus Rafah vertrieben. Die Zivilbevölkerung ist erneut auf der Flucht und fürchtet um ihr Leben, wobei sie in Gebieten ohne angemessene Unterkünfte, sanitäre Einrichtungen, Nahrungsmittel und sauberes Wasser eintrifft.

Das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (OCHA) berichtete am Freitag, dass die Bodenoffensive und die schweren Kämpfe fortgesetzt wurden, insbesondere in Jabalya im Norden sowie im Osten und im Zentrum Rafahs im Süden.

In seinem Urteil vom Freitag bekräftigte der IGH auch die am 26. Januar und 28. März angeordneten vorläufigen Maßnahmen, "die unverzüglich und wirksam umgesetzt werden sollten".

In einem wegweisenden Urteil vom 26. Januar bestätigte der Gerichtshof das Recht der Palästinenser, vor Völkermord geschützt zu werden, und wies Israel an, "alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen" zu ergreifen, um Handlungen zu verhindern, die einem Völkermord gleichkommen.

Unter anderem wies der IGH Israel an, die dringend benötigte humanitäre Hilfe in die vom Krieg zerrüttete Enklave einzulassen und den Palästinensern dort dringend benötigte Grundversorgungsleistungen zu gewähren.

Im Januar begann der IGH mit der Anhörung in einem von Südafrika angestrengten Verfahren, in dem Israel beschuldigt wird, in seinem Krieg in Gaza Völkermord begangen zu haben. Israel bestreitet den Vorwurf des Völkermords, obwohl seine Sicherheitskräfte innerhalb weniger Monate mehr als fünf Prozent der Zivilbevölkerung getötet oder verwundet haben und seine politische Führung den Menschen im Gazastreifen den Zugang zu grundlegenden Mitteln zum Überleben verwehrt hat.

Am 28. März erließ der IGH neue vorläufige Maßnahmen gegen Israel, da sich die katastrophale humanitäre Lage im bombardierten und belagerten Gazastreifen weiter verschlimmerte.  Die rechtsverbindliche Anordnung verlangt von Israel, "alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen zu ergreifen, um unverzüglich" die "dringend benötigte Grundversorgung und humanitäre Hilfe" zu gewährleisten, einschließlich Lebensmittel, Wasser, Unterkünfte, Treibstoff und medizinische Versorgung.

Der Gerichtshof wies Israel außerdem einstimmig an, "die Kapazität und die Anzahl der Landübergangsstellen" zu erhöhen und sie "so lange wie nötig offen zu halten". In seiner Anordnung vom März erklärte der IGH, Israel müsse "in voller Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen" handeln.

Trotz der beiden vorangegangenen Entscheidungen des IGH hat Israel seine unerbittlichen Angriffe auf den Gazastreifen nicht eingestellt und unterlässt es nach wie vor, die für das Überleben von rund 2,3 Millionen Menschen im Gazastreifen wichtigen Versorgungsgüter zu liefern oder auch nur die Lieferung zu ermöglichen.

In seinem neuen Beschluss vom Freitag betonte der Gerichtshof, dass sich die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen, die sich "ernsthaft zu verschlechtern drohte", seit dem Erlass des Beschlusses vom 28. März noch weiter verschlechtert hat.

Die gesamte Bevölkerung des Gazastreifens ist von akutem Hunger betroffen. Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen des israelischen Krieges und der anhaltenden Blockade von Hilfsgütern droht im nördlichen Gazastreifen eine Hungersnot, die nach dem jüngsten Bericht der Integrierten Klassifizierung der Ernährungssicherheitsphase (IPC) jederzeit bis Mai eintreten kann.

Auch der restliche Gazastreifen ist von einer Hungersnot bedroht, wenn die Feindseligkeiten nicht eingestellt werden und die humanitäre Hilfe die Notleidenden nicht erreicht. 1,1 Millionen Menschen - die Hälfte der Bevölkerung - im Gazastreifen sind von einer katastrophalen Ernährungsunsicherheit betroffen. Aufgrund des Mangels an Nahrungsmitteln in der winzigen Enklave verhungern immer mehr Menschen.

Die Einfuhr von Hilfsgütern in den Gazastreifen ist weiterhin stark eingeschränkt. Zwischen dem Beginn der Militäroperation in Rafah am 7. Mai und dem 23. Mai gelangten nur 906 Lkw-Ladungen humanitärer Hilfe - darunter etwa 800 mit Lebensmitteln - über alle in Betrieb befindlichen Grenzübergänge in den Gazastreifen, davon 143 über den Grenzübergang Kerem Shalom, 62 über Erez, 604 über Erez West und 97 über das Schwimmdock.

Dies entspricht einem Durchschnitt von etwa 50 Lastwagen pro Tag, verglichen mit etwa 500 Lastwagenladungen von Gütern, die vor der aktuellen Krise jeden Werktag in den Gazastreifen gelangten - ein monatlicher Durchschnitt von fast 10.000 Lastwagenladungen von kommerziellen und humanitären Gütern.

OCHA-Chef Martin Griffiths, der auch UN-Untergeneralsekretär für humanitäre Angelegenheiten und Nothilfekoordinator ist, sagte am Freitag, dass der Einmarsch in Rafah den Fluss der Hilfsgüter in den südlichen Gazastreifen unterbrochen und eine humanitäre Operation, die bereits über ihre Belastungsgrenze hinausgeht, lahmgelegt hat.

"Er hat die Verteilung von Nahrungsmitteln im Süden gestoppt und die Versorgung der Lebensadern des Gazastreifens - Bäckereien, Krankenhäuser und Wasserbrunnen - auf ein Rinnsal reduziert", sagte er in einer Stellungnahme.

Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) warnte diese Woche, dass die humanitären Maßnahmen im Gazastreifen kurz vor dem Zusammenbruch stünden und dass sich Verzweiflung und Hunger ausbreiten würden, wenn die Lebensmittel und humanitären Hilfsgüter nicht in großen Mengen in den Gazastreifen gelangten.

Die Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen (WHO) berichtet, dass im nördlichen Gaza-Gouvernement derzeit keine Krankenhäuser zugänglich sind und dass übertragbare Krankheiten auf dem Vormarsch sind, wobei Kinder unter fünf Jahren besonders betroffen sind. Die UN-Organisation warnt, dass "der Zugang zur Gesundheitsversorgung in Gaza weiter abnimmt".

Die verbleibenden Krankenhäuser im Gazastreifen haben mit einem gravierenden Mangel an Treibstoff und medizinischen Hilfsgütern zu kämpfen und sind nicht in der Lage, ihre Vorräte aufzufüllen. Krankenhäuser, die nach dem humanitären Völkerrecht besonders geschützt sind, werden von den israelischen Verteidigungskräften (IDF) angegriffen.

Seit der Eskalation der Feindseligkeiten am 7. Oktober hat die WHO insgesamt 458 Angriffe auf Gesundheitsdienste dokumentiert, von denen 102 Gesundheitseinrichtungen betroffen waren, darunter 32 der 36 Krankenhäuser in Gaza.

Mit der Intensivierung der IDF-Militäroperationen in Rafah haben auch die Angriffe der IDF im nördlichen Gazastreifen zugenommen, was zu einer weiteren Vertreibung, Tötung und Verstümmelung palästinensischer Zivilisten geführt hat, die nach sieben Monaten des Konflikts dringend Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen wie Nahrung, Wasser, Unterkunft und Gesundheitsversorgung benötigen.

Seit dem 7. Oktober wurden im Gazastreifen mindestens 35.800 Palästinenser getötet und mehr als 80.200 verwundet, viele von ihnen mit lebensverändernden Verletzungen, die sie dauerhaft behindern werden, darunter mehr als 1 000 Kinder, die ein oder mehrere obere oder untere Gliedmaßen verloren haben.

Unter den Getöteten befinden sich mindestens 264 Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, 193 UN-Mitarbeiter, 493 Angestellte des Gesundheitswesens und 147 Journalisten. Mehr als 10.000 Menschen - darunter Tausende von Kindern - werden vermisst und gelten als tot.

Etwa 1,7 Millionen Menschen - mehr als 75 Prozent der Gesamtbevölkerung des Gazastreifens - wurden durch israelische Militärangriffe oder israelische Evakuierungsbefehle vertrieben. Unter den durch den Krieg entwurzelten Menschen befinden sich 1 Million Kinder, darunter etwa 17.000 unbegleitete oder von ihren Eltern getrennte Jungen und Mädchen.

Während Israel weltweit zunehmend isoliert ist, leisten seine engsten Verbündeten - darunter die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Deutschland - weiterhin politische und militärische Unterstützung für einen Krieg gegen die Zivilbevölkerung, der bereits mehr als 35.000 Menschenleben gefordert hat und durch schwere Kriegsverbrechen und andere schwerwiegende Verstöße der israelischen Streitkräfte gegen das humanitäre Völkerrecht geprägt ist.

Dazu gehören die kollektive Bestrafung von Zivilisten, der Einsatz von Hunger als Methode der Kriegsführung, die Verweigerung humanitärer Hilfe, die wahllose Tötung von Zivilisten, die vorsätzliche Tötung von Zivilisten, unverhältnismäßige Angriffe, gewaltsame Verlegungen, Folter, Verschleppung und andere grausame Verbrechen nach der Definition des humanitären Völkerrechts.

Am Montag kündigte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, an, dass er Haftbefehle gegen die Führer Israels und der bewaffneten palästinensischen Gruppe Hamas wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg beantragen wird. Die Haftbefehle wurden mittlerweile für den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu, den israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant und drei Hamas-Führer beantragt.

Auf der Grundlage der von der Anklagebehörde gesammelten und geprüften Beweise erklärte Khan, er habe hinreichende Gründe für die Annahme, dass Netanjahu und Gallant die strafrechtliche Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit tragen, die in Gaza begangen wurden und nach dem Römischen Statut des IStGH strafbar sind.

Zu diesen Tatbeständen laut Statut gehören das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung, die vorsätzliche Verursachung großer Leiden, schwere körperliche oder gesundheitliche Schäden, grausame Behandlung, vorsätzliche Tötung, Mord, gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen.

Der 2002 auf der Grundlage des multilateralen Römischen Statuts gegründete Internationale Strafgerichtshof ist eine zwischenstaatliche Organisation und ein internationaler Gerichtshof mit Sitz in Den Haag, Niederlande. Der IStGH unterscheidet sich vom Internationalen Gerichtshof, dem höchsten Rechtsorgan der Vereinten Nationen, das Fälle zwischen Staaten verhandelt.  Der IStGH, dem 124 Staaten angehören, ist unabhängig, wird aber von der UN-Generalversammlung unterstützt.

Der IStGH ist der einzige ständige internationale Gerichtshof, der für die Verfolgung von Personen wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Verbrechen der Aggression zuständig ist. Das Büro des Anklägers ist ein unabhängiges Organ des Gerichtshofs. Der Ankläger des IStGH führt Voruntersuchungen und Ermittlungen durch und ist die einzige Person, die Fälle vor den Gerichtshof bringen kann.

Weitere Informationen

Vollständiger Text: Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel), Antrag auf Änderung des Beschlusses vom 28. März 2024, Internationaler Gerichtshof (IGH), Gerichtsbeschluss, veröffentlicht am 24. Mai 2024 (in Englisch)
https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240524-sum-01-00-en.pdf

Vollständiger Text: Erklärung des IStGH-Anklägers Karim A.A. Khan KC: Anträge auf Haftbefehle in der Situation im Staat Palästina, Büro des IStGH-Anklägers, veröffentlicht am 20. Mai 2024 (in Englisch)
https://www.icc-cpi.int/news/statement-icc-prosecutor-karim-aa-khan-kc-applications-arrest-warrants-situation-state

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